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   OLG Hamm, 20.04.1989 - 1 Vollz (Ws) 39/89   

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https://dejure.org/1989,3210
OLG Hamm, 20.04.1989 - 1 Vollz (Ws) 39/89 (https://dejure.org/1989,3210)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.04.1989 - 1 Vollz (Ws) 39/89 (https://dejure.org/1989,3210)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. April 1989 - 1 Vollz (Ws) 39/89 (https://dejure.org/1989,3210)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVollzG § 3 Abs. 1 Nr. 1, § 13, § 14 Abs. 2

Papierfundstellen

  • NStZ 1989, 390
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Hamm, 17.10.2013 - 1 Vollz (Ws) 432/13

    Rechtsgrundlage und Voraussetzungen des Widerrufs des Rechts auf Langzeitbesuche

    Gilt es, eine offensichtliche Fehlentscheidung zu korrigieren, welche die berechtigten Sicherheitsbedürfnisse der Allgemeinheit mißachtet (vgl. OLG Hamm NStZ 1989, 390; Senat , Beschluss vom 21.2.2002 - 5 Ws 1/02-), so kann die Bewilligung nach § 14 Abs. 2 Satz 2 StVollzG zurückgenommen werden.

    Handelte es sich um eine anfängliche Fehlentscheidung, so kommt nur eine Rücknahme nach § 14 Abs. 2 S. 2 StVollzG in Betracht (OLG Hamm NStZ 1989, 390).

  • KG, 13.06.2006 - 5 Ws 229/06

    Strafvollzug: Voraussetzungen eines Widerufs bzw. einer Rücknahme der Zuweisung

    Die veränderte Wertung dieser Umstände allein gibt ihr ebenfalls nicht das Recht, zum Nachteil des Gefangenen vom Plan abzuweichen, es sei denn, es gilt eine offensichtliche Fehlentscheidung zu korrigieren, welche die berechtigten Sicherheitsbedürfnisse der Allgemeinheit mißachtet (vgl. OLG Hamm NStZ 1989, 390; Senat, Beschlüsse vom 13. April 2006 - 5 Ws 70/06 Vollz - und 21. Februar 2002 - 5 Ws 1/02 Vollz -).
  • KG, 13.04.2006 - 5 Ws 70/06

    Strafvollzug und Untersuchungshaft: Ausschluss vom offenen Vollzug nach Erlass

    Die veränderte Wertung dieser Umstände allein gibt ihr ebenfalls nicht das Recht, zum Nachteil des Gefangenen vom Plan abzuweichen, es sei denn, es gilt eine offensichtliche Fehlentscheidung zu korrigieren, welche die berechtigten Sicherheitsbedürfnisse der Allgemeinheit mißachtet (vgl. OLG Hamm NStZ 1989, 390; Senat, Beschluß vom 21. Februar 2002 - 5 Ws 1/02 Vollz -).
  • KG, 20.04.2006 - 5 Ws 598/05

    Strafvollzug: Anforderungen an den Widerruf von Vollzugslockerungen wegen

    Gilt es, eine offensichtliche Fehlentscheidung zu korrigieren, welche die berechtigten Sicherheitsbedürfnisse der Allgemeinheit mißachtet (vgl. OLG Hamm NStZ 1989, 390; Senat, Beschluß vom 21. Februar 2002 - 5 Ws 1/02 Vollz -), so kann die Bewilligung nach § 14 Abs. 2 Satz 2 StVollzG zurückgenommen werden.
  • KG, 21.10.1996 - 5 Ws 396/96
    Demgegenüber hat sich der Anstaltsleiter darauf berufen, daß in der obergerichtlichen Rechtsprechung die Auffassung vertreten werde, eine einen Gefangenen begünstigende Maßnahme könne auch bei unveränderter Sach- und Rechtslage zurückgenommen werden, wenn es sich bei ihr um eine offensichtliche Fehlentscheidung handele, die die berechtigten Sicherheitsbedürfnisse der Allgemeinheit mißachte (vgl. OLG Hamm NStZ 1989, 390 und ZfStrVo 1984, 248, 250; OLG Bremen, Beschluß vom 15. August 1979 - Ws 135/79 - ebenso Kübling in Schwind/Böhm, § 14 StVollzG Rdn. 6).
  • OLG Frankfurt, 31.03.2000 - 3 Ws 36/99

    Strafvollzug: Rücknahme bzw. Widerruf von Lockerungs- und Urlaubsentscheidungen,

    Darüber besteht in Rechtsprechung und Literatur zu Recht weitgehend Einigkeit (OLG Hamm ZfStrVo 1984, 248 [250]; Calliess/Müller-Dietz, StVollzG , 7. A., § 14 Rdnr. 2; Kühling/Ullenbruch in Schwind/Böhm, StVollzG , 3. A., § 14 Rdnr. 18; Hoffmann/Lesting in AK- StVollzG , 3. A., § 14 Rdnr. 10 m. w. N.; vgl. auch OLG Celle NStZ 1984, 430 und NStZ-RR 1998, 92; OLG Hamm NStZ 1989, 390 ; offen gelassen hingegen von KG StV 1998, 275 [276]).
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